1 MTV fr Auszubildende
Geltungsbereich

 


(1) Dieser Tarifvertrag gilt fr Personen, die

 

a) in Verwaltungen und Betrieben, deren Angestellte unter den Geltungsbereich des Bundes-Angestelltentarifvertrages (BAT) fallen, als angestelltenrentenversicherungspflichtige Auszubildende.

 

b) in Verwaltungen und Betrieben, deren Arbeiter unter die Geltungsbereiche des Manteltarifvertrages fr Arbeiterinnen und Arbeiter des Bundes und der Lnder (MTArb) odes des Bundesmanteltarifvertrages fr Arbeiter gemeindlicher Verwaltungen und Betriebe (BMT-G II) fallen,

 

als arbeiterrentenversicherungspflichtige Auszubildende in einem staatlich anerkannten oder als staatlich anerkannt geltenden Ausbildungsberuf ausgebildet werden.

 

(2) Dieser Tarifvertrag gilt nicht fr

 

a) Schler, Praktikanten, Volontre sowie Personen, die fr eine Ausbildung im Beamtenverhltnis vorbereitet werden (z.B. Verwaltungspraktikanten, Verwaltungslehrlinge),

 

b) Auszubildende, die in Ausbildungsberufen der Landwirtschaft, des Weinbaues oder der Forstwirtschaft ausgebildet werden, es sei denn, dass die Arbeiter der ausbildenden Verwaltung oder des ausbildenden Betriebes unter einen der in Absatz 1 Buchst. b genannten Tarifvertrge fallen,

 

c) krperlich, geistig oder seelisch behinderte Personen, die aus frsorgerischen Grnden in besonderen Ausbildungswerksttten ausgebildet werden, sowie fr Personen, die in Ausbildungs- oder Berufsfrderungswerksttten oder beschtzenden Werksttten von Heimen oder von Jugendstrafvollzugsanstalten ausgebildet werden.

 

Protokollnotizen zu Absatz 2:

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