1 Mantel-TV Azubi-O
Geltungsbereich

 


(1) Dieser Tarifvertrag gilt fr Personen, die

 

a) in Verwaltungen und Betrieben, deren Angestellte unter den Geltungsbereich des BAT-O vom 10. Dezember 1990 fallen, als angestelltenrentenversicherungspflichtige Auszubildende,

 

b) in Verwaltungen und Betrieben, deren Arbeiter unter den Geltungsbereich des MTArb-O odes der BMT-G-O vom 10. Dezember 1990 fallen, als
arbeiterrentenversicherungspflichtige Auszubildende,

 

in einem staatlich anerkannten oder als staatlich anerkannt geltenden Ausbildungsberuf ausgebildet werden.

 

(2) Dieser Tarifvertrag gilt nicht fr

 

a) Schler, Praktikanten, Volontre sowie Personen, die fr eine Ausbildung im Beamtenverhltnis vorbereitet werden (z.B.
Verwaltungspraktikanten, Verwaltungslehrlinge),

 


b) Auszubildende, die in Ausbildungsberufen der Landwirtschaft, des Weinbaues oder der Forstwirtschaft ausgebildet werden,
es sei denn, dass die Arbeiter der ausbildenden Verwaltung oder des ausbildenden Betriebes unter einen der in Absatz 1 Buchst. b genannten Tarifvertrge fallen,

 

c) krperlich, geistig oder seelisch behinderte Personen, die aus frsorgerischen Grnden in besonderen Ausbildungswerksttten ausgebildet werden, sowie fr Personen, die in Ausbildungs- oder Berufsfrderungswerksttten oder beschtzenden Werksttten von Heimen oder von Jugendstrafvollzugsanstalten ausgebildet werden.

 

Protokollerklrungen zu Absatz 2:

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