24 Mantel-TV Azubi-O
Schadensersatz bei vorzeitiger Beendigung
des Berufsausbildungsverhltnisses

 


Wird das Berufsausbildungsverhltnis nach der Probezeit vorzeitig gelst, kann der Ausbildende oder der Auszubildende Schadensersatz verlangen, wenn der andere den Grund fr die Auflsung zu vertreten hat. Dies gilt nicht im Falle des 23 Abs. 3 Unterabs. 1 Buchst. b.

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