27 Mantel-TV Azubi-O
Inkrafttreten, Laufzeit

 


(1) Dieser Tarifvertrag tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1991 in Kraft; abweichend hiervon treten

 

a) 6 Abs. 1, 6a; 8, 9, 11, 12 und 13 am 1. April 1991 und

 

b) 10 und 15 am 1. Juli 1991

 

in Kraft. Nach dem Einigungsvertrag fortgeltende, von diesem Tarifvertrag abweichende Bestimmungen sind vom 1. Januar 1991 bzw. vom 1. April 1991 an nicht mehr anzuwenden; mit Ablauf des 30. Juni 1991 treten sie auer Kraft..

 

(2) Dieser Tarifvertrag kann mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalenderhalbjahres schriftlich gekndigt werden.

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