7 Mantel-TV Azubi-O
Mehrarbeit und Akkordarbeit

 


(1) Auszubildende drfen nicht zu Mehrarbeit herangezogen werden. 21 des Jugendarbeitsschutzgesetzes und 10 Abs. 3 des Berufsbildungsgesetzes bleiben unberhrt.

 

(2) - gestrichen -

 

(3) Auszubildende drfen nicht mit Akkordarbeit beschftigt werden.

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