BAT Anlage 1a Teil II Abschnitt E:
Angestellte im Gartenbau,
in der Landwirtschaft und im Weinbau
I. Gartenbau-, landwirtschafts- und weinbautechnische Angestellte
II. Leiter von landwirtschaftlichen Betrieben
Leiter von landwirtschaftlichen Betrieben im Sinne dieses Unterabschnitts sind die Leiter von Gartenbau-, Landwirtschafts-, Obstbau- oder Weinbaubetrieben oder von Weinkellereien.