BAT Anlage 1a Teil II Abschnitt E:
Angestellte im Gartenbau,
in der Landwirtschaft und im Weinbau


I. Gartenbau-, landwirtschafts- und weinbautechnische Angestellte

 

II. Leiter von landwirtschaftlichen Betrieben

 

Leiter von landwirtschaftlichen Betrieben im Sinne dieses Unterabschnitts sind die Leiter von Gartenbau-, Landwirtschafts-, Obstbau- oder Weinbaubetrieben oder von Weinkellereien.

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