Protokollnotiz Nr. 11

Die Anwendung dieses Ttigkeitsmerkmals setzt voraus, da die Angestellten vertiefte Fachkenntnisse in dem angewendeten Datenbankverwaltungssystem und Fachkenntnisse in der DV-Systemtechnik erworben sowie diese Kenntnisse bei ihrer Ttigkeit anzuwenden haben.

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