Protokollnotiz Nr. 16

Angestellte im Sinne dieses Ttigkeitsmerkmals sind Angestellte

 

mit einer DV-Aus- oder -Fortbildung, deren Inhalt und Umfang mindestens das DV-Grund- und -Fachwissen vermittelt hat, wie es den Rahmenrichtlinien fr die DV-Aus- und -Fortbildung in der ffentlichen Verwaltung (BAnz. Nr. 95 a vom 22. Mai 1981) fr Beschftigte in der Produktionssteuerung (Verwalter von Systemhilfen und Direktzugriffsspeichern) entspricht,

 

sowie

 

mit einer praktischen Ausbildung oder einer praktischen Ttigkeit von mindestens zwlf Monaten als Angestellte in der Bedienung von DV-Anlagen oder einer vergleichbaren Ttigkeit nach diesem Abschnitt.

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