Protokollnotiz Nr. 10

a) Schonkost ist keine Ditkost.

 

b) Die Ttigkeitsmerkmale sind auch erfllt, wenn statt 400, 200 bzw. 50 Ditvollportionen eine entsprechende Zahl von Teilportionen hergestellt wird. Hierbei werden die Teilportionen mit dem Teilbetrag der Ditvollportionen angesetzt, der dem Sachbezugswert nach Nr. 13 Abs. 1 SR 2 a, Nr. 9 Abs. 1 SR 2 b bzw. Nr. 19 SR 2 e III BAT entspricht.

 

c) Zu den Ditkchen zhlen auch die Ditmilchkchen.

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