Protokollnotiz Nr. 8

Angestellte, die die Ttigkeit eines Gesundheitsaufsehers ausben und die Prfung als Gesundheitsaufseher deshalb nicht abgelegt haben, weil in dem betreffenden Land eine Prfungsmglichkeit fr Gesundheitsaufseher nicht besteht, werden nach den Ttigkeitsmerkmalen fr Gesundheitsaufseher mit Prfung eingruppiert.

 

Angestellte, die die Ttigkeit eines Gesundheitsaufsehers ausben und die Prfung als Gesundheitsaufseher nicht abgelegt haben, werden nach den Ttigkeitsmerkmalen fr Gesundheitsaufseher mit Prfung eingruppiert, wenn sie am 1. Juni 1964 das 45. Lebensjahr vollendet und sich bereits zehn Jahre als Gesundheitsaufseher bewhrt hatten.

 

Die Unterabstze 1 und 2 gelten sinngem fr Seehafengesundheitsaufseher (Seehafengesundheitskontrolleure).

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