Protokollnotiz Nr. 11 - (Teil I)

Unter dieses Ttigkeitsmerkmal fallen auch Angestellte, die am 31. Dezember 1990 in einem Arbeitsverhltnis gestanden haben, das am 1. Januar 1991 zu demselben Arbeitgeber fortbestanden hat, und die vor dem 1. Januar 1991 die Abschluprfung einer sechssemesteigen hheren Fachschule abgelegt haben oder die die Abschluprfung einer sechssemesteigen hheren Landfrauenschule abgelegt haben und dieser Abschluprfung entsprechende Ttigkeiten ausbend.

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