Protokollnotiz Nr. 5 - (Teil I)

Ttigkeiten im Sinne der Vergtungsgruppen IIa Fallgruppe lb, III Fallgruppen 1 und 1b sowie IVa Fallgruppe 1a sind z.B.:

 

a) Entwickeln von besonderen Methoden fr die praktische Durchfhrung von Versuchen;

 

b) Erproben neuer arbeitstechnischer Verfahren in der Produktion und in der Aufbereitung der Erzeugnisse;

 

c) Selbstndige Beratung auf besonders schwierigen Gebieten, z.B. Beratung in Umschuldungsfragen, Beratung von Siedlungstrgern oder von Fertigbauherstellern ber den hauswirtschaftlichen Raumbedarf oder die Raumausstattung (Einflunahme auf die Entwicklung neuer Bautypen mit Variationsmglichkeiten), bergebietliche (Regierungsbezirk oder Kammerbereich) Spezialberatung;

 

d) Umfassende Planung und Beratung eines lndlichen Haushalts aufgrund einer Haushaltsanalyse (Stufenplan fr mindestens zehn Jahre, geld- und arbeitswirtschaftliche Voranschlge);

 

e) Beratung aufgrund eigener Auswertung von Arbeitstagebchern;

 

f) Beurteilen von Erfolgsrechnungen (Jahresabschlssen) und Analysieren von Ergebnissen der Betriebs- bzw. Haushaltsrechnungen anhand von errechneten Kenndaten;

 

g) Erarbeiten von Arbeitsvoranschlgen;

 

h) Ausarbeiten von Vorschlgen fr umfassende Frderungsmanahmen zur Schwerpunktbildung im Einzelbetrieb aufgrund eines Betriebsumstellungs- oder Entwicklungsplanes;

 

i) Selbstndiges Auswerten von Strukturdaten;

 

k) Ausarbeiten von Vorschlgen fr Strukturmanahmen, z.B. Beurteilung der topographischen Verhltnisse, Vorschlge fr Gehftstandorte;

 

l) - gestrichen -

 

m) - gestrichen -

 

n) Ermitteln der Werte von Pflanzenbestnden und des Wertes des lebenden und toten Inventars eines Gartenbau-, Landwirtschafts- oder Weinbaubetriebes;

 

o) Selbstndiges Planen und Leiten von Pflanzenschutzaktionen;

 

p) Besonders schwierige Ttigkeiten als Hilfskraft bei wissenschaftlichen Aufgaben;

 

q) Ausarbeiten von Programmen und Folgeplnen im Rahmen stdtebaulicher oder landschaftspflegerischer Planungen, z.B. als Grundlage fr Flchennutzungsplne und Bebauungsplne;

 

r) Leitung des Abschnitts fr Planungs- oder Neubau- oder Pflege- und Ordnungsmanahmen im Grnflchenwesen oder in der Landschaftspflege, wenn dem Abschnittsleiter mindestens ein Angestellter mit Ttigkeiten mindestens der Vergtungsgruppe IVa Fallgruppe 1a oder der Vergtungsgruppe IVb Fallgruppe 1a des Teils I und mindestens zwei Angestellte mit Ttigkeiten mindestens der Vergtungsgruppe Vc Fallgruppe 8, 9 oder 11 des Abschnitts Q, der Vergtungsgruppe VIb Fallgruppe 1a des Teils I oder Vergtungsgruppe VIb Fallgruppe 1, 3 oder 5 dieses Unterabschnitts durch ausdrckliche Anordnung stndig unterstellt sind;

 

s) Aufstellen oder Prfen von Entwrfen besonders schwieriger Art (z.B. fr Bezirkssportanlagen, Ausstellungsparks) einschlielich Massen- und Kostenberechnungen und von Verdingungsunterlagen, deren Bearbeitung besondere Fachkenntnisse und besondere praktische Erfahrung oder knstlerische Begabung voraussetzt;

 

t) Selbstndige Beratung im Pflanzenschutzdienst von Spezialbetrieben, die eine betriebszogene Arbeitsplanung zur Durchfhrung des integrierten Pflanzenschutzes erfordert.

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