Protokollnotiz Nr. 11

Schwierige fachliche Ttigkeiten sind z.B.

 

a) Ttigkeiten in Einrichtungen fr Behinderte im Sinne des 39 BSHG und in psychiatrischen Kliniken,

 

b) alleinverantwortliche Betreuung von Gruppen z.B. in Randzeiten,

 

c) Ttigkeiten in Integrationsgruppen (Erziehungsgruppen, denen besondere Aufgaben in der gemeinsamen Frderung behinderter und nicht behinderter Kinder zugewiesen sind) mit einem Anteil von mindestens einem Drittel von Behinderten im Sinne des 39 BSHG in Einrichtungen der Kindertagesbetreuung,

 

d) Ttigkeiten in Gruppen von Behinderten im Sinne des 39 BSHG oder in Gruppen von Kindern oder Jugendlichen mit wesentlichen Erziehungsschwierigkeiten,

 

e) Ttigkeiten in geschlossenen (gesicherten) Gruppen.

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