Funote 1

Diese Angestellten erhalten nach vierjhriger Bewhrung in dieser Fallgruppe eine monatliche Vergtungsgruppenzulage in Hhe von 7,5 v.H. der Anfangsgrundvergtung ( 27 Abschn. A Abs. 1) der Vergtungsgruppe IV b. Bei der Berechnung sich ergebende Bruchteile eines Pfennigs unter 0,5 sind abzurunden, Bruchteile von 0,5 und mehr sind aufzurunden. Die Vergtungsgruppenzulage gilt bei der Bemessung des Sterbegeldes ( 41) und des bergangsgeldes ( 63) als Bestandteil der Grundvergtung.

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