Protokollnotiz Nr. 22

Fr den erstmaligen Bewhrungsaufstieg nach einem Ttigkeitsmerkmal dieses Abschnitts knnen Zeiten der Bewhrung, die bei demselben Arbeitgeber in einem unmittelbar vorangegangenen Arbeiterverhltnis als Vorhandwerker im Sinne des 3 Abs. 2 des Tarifvertrages ber das Lohngruppenverzeichnis zum MTB II bzw. als Vorarbeiter im Sinne des 3 Abs. 1 Unterabs. 2 in Verbindung mit Abs. 2 des Tarifvertrages ber das Lohngruppenverzeichnis zum MTL II zurckgelegt worden sind, zur Hlfte auf die geforderte Bewhrungszeit angerechnet werden. Fr das Land Berlin gilt Satz 1 entsprechend bei der bernahme eines Arbeiters des Landes aus dem Geltungsbereich des BMT-G.

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