BAT Anlage 1a Teil II Abschnitt H: Angestellte an Theatern und Bhnen
Vorbemerkung


Dieser Abschnitt gilt nicht fr Beleuchtungsmeister, Beleuchtungsobermeister, Theatermeister (Bhnenmeister) und Theaterobermeister (Bhnenobermeister) an Theatern und Bhnen ohne eigenes Ensemble, es sei denn, es handelt sich um Theater und Bhnen, die hinsichtlich der technischen Ausstattung und der Spielfrequenz einem Theater oder einer Bhne mit eigenem Ensemble vergleichbar sind.

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