BAT Anlage 1a Teil III Abschnitt A:
Rundfunkauswerter - Funkauswerter

Vergtungsgruppe Ia

 


Angestellte mit einschlgiger wissenschaftlicher Abschluprfung oder mit langjhrig Berufserfahrung als fremdsprachliche Rundfunkauswerter oder fremdsprachliche Funkauswerter, die in mindestens vier fremden Sprachen selbstndig und alleinverantwortlich auswerten und denen regelmig zu mindestens einem Drittel ihrer Gesamtttigkeit Sonderaufgaben bertragen werden,

 

nach mindestens fnfjhriger Bewhrung in einer Ttigkeit der Vergtungsgruppe Ib,

 

wenn sie die Auswertung nach den Erfordernissen der Unterrichtung verantwortlich koordinieren.

 

(Hierzu Protokollnotizen Nrn. {1] und {2] )

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