B - Korrekturrichtlinien

Korrekturrichtlinien

 


Fr die Korrektur schriftlicher Prfungsarbeiten gelten die nachstehenden Richtlinien:

 

1. Jede Prfungsarbeit wird von einem Korrektor geprft.

 

2. Die Korrektur der Prfungsarbeit besteht in der Kennzeichnung der sprachlichen und sachlichen Verste, jedoch nicht in der Festsetzung der Prdikate.

 

3. Die Korrektur ist in roter dokumentenechter Farbe vorzunehmen.

 

4. Sprachliche und sachliche Verste sind im Text zu unterstreichen und auf dem Korrekturrand durch Korrekturzeichen (siehe Nr. 5) kenntlich zu machen. Gleiche Fehler sind jedesmal nur im Text (nicht auf dem Korrekturrand) zu kennzeichnen.

 

5. Jedes Korrekturzeichen besteht aus der Angabe der

 

a) Art,

 

b) Schwere des Fehlers

 

Dabei bedeuten:

 

a) G = Grammatik

b) + = Doppelfehler

 V = Vokabular

 / = ganzer Fehler

 A = Ausdruck bzw. Stil

 - = halber Fehler

 T = Texttreue

 

 O = Orthoggraphie

 

 I = Interpunktion

 

6. Die Prfungsarbeiten sind vom Korrektor mit Namen, Amtsbezeichnung und Datum abzuzeichnen.

 

7. Als Grammatikfehler (G) gilt ein Versto gegen Formen- oder Satzlehre.

 

a) Als Doppelfehler (G+) zhlt ein sehr grober oder sinnentstellender Versto.

 

b) Als ganzer Fehler (G/) zhlt ein grober Versto.

 

c) Als halber Fehler (G-) zhlt ein geringfgiger Versto.

 

8. Als Vokabelfehler (V) gilt falsche Wortzahl.

 

a) Als Doppelfehler (V+) zhlt ein sehr grober Versto mit schwerwiegender Sinnentstellung.

 

b) Als ganzer Fehler (V/) zhlt ein grober Versto ohne schwerwiegende Sinnentstellung.

 

c) Als halber Fehler (V-) zhlt ein geringfgiger Versto ohne Sinnentstellung.

 

9. Als Ausdrucks- bzw. Stilfehler (A) gilt eine mangelhafte Formulierung, die jedoch dem Sachverhalt bzw. Vorstellungsinhalt entspricht und die Verstndlichkeit nicht beeintrchtigt. Ein Ausdrucks- bzw. Stilfehler zhlt als halber Fehler (A-)

 

10. Als Versto gegen die Texttreue (T) gelten miverstandene Stze oder Satzteile, allzu freie Obersetzung, Auslassungen oder Hinzufgungen. Bei Auslassungen ist das Zeichen // an die betr. Stelle im Text zu setzen.

 

a) Als Doppelfehler (T+) zhlt ein sehr grober, sinnentstellender Versto.

 

b) Als ganzer Fehler (T/) zhlt ein grober, jedoch nicht stark sinnentstellender Versto.

 

c) Als halber Fehler (T-) zhlt ein geringfgiger Versto (z. B. zu freie, aber sinnerhaltende bersetzung).

 

Bei Auslassungen ganzer Stze oder Satzglieder wird fr jeden fehlenden Satz bzw. jedes fehlende Satzglied je nach Lnge der Auslassung ein Doppelfehler (T+) oder ein ganzer Fehler (T/) angerechnet. Bei Hinzufgungen ist sinngem zu verfahren.

 

11. Als Orthographiefehler (0) gilt ein Versto gegen die Regeln der Rechtschreibung.

 

a) Als ganzer Fehler (0/) zhlt ein grober Versto.

 

b) Als halber Fehler (0-) zhlt ein geringfgiger Versto.

 

Sofern fr eine Sprache in ihren verschiedenen Sprachgebieten unterschiedliche Regeln der Rechtschreibung gelten (z. B. brit. und amerik. Englisch) ist darauf zu achten, da die Rechtschreibung jeweils einheitlich den Regeln eines Systems folgt. Verste hiergegen gelten als halbe Fehler.

 

12. Als Interpunktionsfehler (I) gilt falsche Zeichensetzung.

 

a) Als ganzer Fehler (I/) zhlt ein grober, sinnentstellender Versto.

 

b) Als halber Fehler (I-) zhlt ein Versto gegen Grundregeln.

 

Im brigen sind Interpunktionsfehler nicht zu bewerten.

 

13. Bei mehreren Fehlern in einem Wort wird nur der schwerste angerechnet; mehrere halbe Fehler in einem Wort werden als ein ganzer Fehler angerechnet.

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