BAT Anlage 1a Teil III Abschnitt B:
Bundesamtes fr Seeschiffahrt und Hydrographie
Nautische Angestellte
Vergtungsgruppe III


1. Nautische Angestellte mit Patent AG, deren Ttigkeit sich aus der Vergtungsgruppe IVa Fallgruppe 1 dadurch heraushebt, da ihnen die berprfung der Leistungen von nautischen Angestellten mit Patent AG bei der Bearbeitung nautischer Verffentlichungen durch ausdrckliche Anordnung bertragen ist.

 

2. Nautische Angestellte mit Patent AG, deren Ttigkeit sich aus der Vergtungsgruppe IVb Fallgruppe 1 dadurch heraushebt, da sie seit mindestens zwei Jahren schwierige nautische Verffentlichungen zu bearbeiten haben, wenn fr die Ausbung ihrer Ttigkeit gute fachliche Sprachkenntnisse in mindestens drei Fremdsprachen erforderlich sind,

 

nach achtjhriger Bewhrung in Vergtungsgruppe IVa Fallgruppe 1.

 

3. Nautische Angestellte mit Patent AG als Prfer von nautischen Anlagen, Gerten, Instrumenten oder Systemen, deren Ttigkeit sich aus der Vergtungsgruppe IVb Fallgruppe 2 dadurch heraushebt, da sie bei der Prfung von Navigationshilfen besonders verantwortliche Ttigkeiten selbstndig ausben,

 

nach achtjhriger Bewhrung in Vergtungsgruppe IVa Fallgruppe 3.

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