BAT Anlage 1a Teil III Abschnitt B:
Bundesamtes fr Seeschiffahrt und Hydrographie
Nautische Angestellte
Vergtungsgruppe IVb


1. Nautische Angestellte mit Patent AG und fachlichen Sprachkenntnissen in mindestens zwei Fremdsprachen als Sachbearbeiter fr nautische Verffentlichungen nach sechsmonatiger Berufsausbung nach Erwerb des Patents AG.

 

2. Nautische Angestellte mit Patent AG als Prfer von nautischen Anlagen, Gerten, Instrumenten oder Systemen nach sechsmonatiger Berufsausbung nach Erwerb des Patents AG.

 

3. Nautische Angestellte mit Patent AG, die an Land Ttigkeiten ausben, fr die das Patent AG vorgeschrieben oder notwendige Voraussetzung ist, nach sechsmonatiger Berufsausbung nach Erwerb des Patents AG.

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