BAT Anlage 1a Teil III Abschnitt B:
Bundesamtes fr Seeschiffahrt und Hydrographie
Schiffsfhrer
Vergtungsgruppe IIa
3. Schiffsfhrer
mit Patent AG und technischer Ausbildung nach Nr. 2 der Vorbemerkungen zu allen Vergtungsgruppen, die in nicht unerheblichem Umfang seevermessungstechnische Ttigkeiten auf Vermessungsschiffen ausben.
4. Schiffsfhrer
mit Patent AG auf Verrnessungs-, Wracksuch- oder Forschungsschiffen
nach zehnjhriger Bewhrung in Vergtungsgruppe III Fallgruppe 4.