BAT Anlage 1a Teil III Abschnitt B:
Bundesamtes fr Seeschiffahrt und Hydrographie
Nautische Offiziere
Vergtungsgruppe Vc
1. Nautische Offiziere
mit Patent AM auf Vermessungs-, Wracksuch- oder Forschungsschiffen bis zur erfolgreich abgelegten seevermessungstechnischen Prfung.
2. Nautische Offiziere
mit Patent AK und seevermessungstechnischer Prfung, die in nicht unerheblichem Umfang seevermessungstechnische Ttigkeiten auf Vermessungsschiffen ausben.