BAT Anlage 1a Teil III Abschnitt B:
Wasser- und Schiffahrtsverwaltung des Bundes
Nautische Angestellte
Vergtungsgruppe IIa


1. Nautische Angestellte mit Patent AG in Wasser- und Schiffahrtsdirektionen, deren Ttigkeit sich durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung aus der Vergtungsgruppe IVa Fallgruppe 1 heraushebt, wenn sie durch ausdrckliche Anordnung als Erste Nautische Sachbearbeiter bestellt sind,

 

nach zehnjhriger Bewhrung in Vergtungsgruppe III Fallgruppe 1.

 

2. Nautische Angestellte mit Patent AG als stndige Beisitzer in Seemtern

 

nach zehnjhriger Bewhrung in Vergtungsgruppe III Fallgruppe 2.

 

3. Nautischer Angestellter mit Patent AG als Vertreter des Leiters der Sonderstelle des Bundes fr lunflle See/Kste

 

nach zehnjhriger Bewhrung in Vergtungsgruppe III Fallgruppe 3.

 

4. Nautischer Angestellter mit Patent AG als Leiter der Sonderstelle fr Schiffssicherung

 

nach zehnjhriger Bewhrung in Vergtungsgruppe III Fallgruppe 4.

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