BAT Anlage 1a Teil III Abschnitt B:
Wasser- und Schiffahrtsverwaltung des Bundes
Gertefhrer
Vergtungsgruppe VIb


12. Gertefhrer
mit nautischem Befhigungszeugnis auf Hebebcken ber 100 t zulssiger Hublast.

 

13. Gertefhrer

 

a) mit nautischem Befhigungszeugnis oder Maschinistenprfung auf Schwimmgreifern oder Lffelschwimmbaggern mit eigenem Fahrantrieb oder auf Eimerkettenbaggern,

 

b) mit Patent AN auf Saugbaggern ber 183 kW (249 PS),

 

c) mit Patent CMa auf Splern, soweit nicht anderweitig eingruppiert.

 

14. Gertefhrer
mit Patent AN, nautischem Befhigungszeugnis oder Maschinistenprfung, soweit nicht anderweitig eingruppiert.

 

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