Funote III - Teil I (Kontrolldienst)

Diese Angestellten erhalten eine Zulage in Hhe von 9,5 v. H. der Anfangsgrundvergtung ( 27 Abschn. A Abs. 1) der Vergtungsgruppe IVb, wenn sie auch den militrischen Befhigungsnachweis fr den Landekontrolldienst besitzen und

 

in nicht unerheblichem Umfang den Landekontrolldienst nach Instrumentenflugregeln ausben oder als Wachleiter im Platzkontrolldienst eingesetzt sind.

 

(Die Ausbung des Landekontrolldienstes nach Instrumentenflugregeln ist nicht mehr unerheblich, wenn sie etwa ein Viertel der gesamten Ttigkeit ausmacht.)

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