BAT Anlage 1a Teil III Abschnitt F:
III. Angestellte im FS-technischen Dienst
Vergtungsgruppe IVb
1. Angestellte in einer Ttigkeit der VergtungsgruppeVa Fallgruppe 1
nach vierjhriger Ttigkeit in dieser Vergtungs- und Fallgruppe.
2. Angestellte in einer Ttigkeit der VergtungsgruppeVa Fallgruppe 2
nach einjhriger Ttigkeit in dieser Vergtungs- und Fallgruppe.
3. Angestellte der Vergtungsgruppe Va Fallgruppe 1 dieses Unterabschnitts in der technischen berwachung in einer zentralen Uberwachungseinrichtung
nach drei Jahren in dieser Ttigkeit oder in einer Ttigkeit der Vergtungsgruppe IVb Fallgruppe 4 dieses Unterabschnitts.
4. Angestellte der Vergtungsgruppe Va Fallgruppe 1 dieses Unterabschnitts, die selbstndig und alleinverantwortlich Navigations- und Richtfunkanlagen warten und instandhalten,
nach drei Jahren in dieser Ttigkeit oder in einer Ttigkeit der Vergtungsgruppe IVb Fallgruppe 3 dieses Unterabschnitts.