Protokollnotiz Nr. 1

Angestellte des Flugverkehrskontrolldienstes mit Befhigungsnachweis fr den Landekontrolldienst, die aus dem Betriebsdienst kommend im Rahmen der Aufgaben der Erprobungsstelle 61 beschftigt werden, fr die Kenntnisse des Flugverkehrskontrolldienstes erforderlich sind, werden hinsichtlich der Eingruppierung einschlielich der Zulagen nach den Funoten I bis III so behandelt, als ob sie whrend dieser Verwendung im Flugverkehrskontrolldienst ttig gewesen wren, sofern die Zeit der Verwendung 20 Monate nicht berschreitet.

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