BAT Anlage 1a Teil III Abschnitt G:
Nautische Angestellte
Vergtungsgruppe IVa


1. Nautische Angestellte

 

mit Patent AG, die an Land Ttigkeiten ausben, fr die das Patent AG vorgeschrieben oder notwendige Voraussetzung ist

 

nach achtjhriger Bewhrung in Vergtungsgruppe IVb Fallgruppe 1.

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