BAT Anlage 1a Teil III Abschnitt H:
Sprachlehrer der Bundeswehr
Vergtungsgruppe Ib


1. Sprachlehrer mit einschlgiger wissenschaftlicher Abschluprfung sowie Sprachlehrer mit gleichwertigen Kenntnissen und Fhigkeiten, die sich aus der Vergtungsgruppe IIa Fallgruppe 1 dadurch herausheben, da ihnen mindestens vier Sprachlehrer mindestens der Vergtungsgruppe III fachlich stndig unterstellt sind.

 

2. Sprachlehrer mit einschlgiger wissenschaftlicher Abschluprfung sowie Sprachlehrer mit gleichwertigen Kenntnissen und Fhigkeiten, die in der zentralen Lehrerschulung im Bundessprachenamt unterrichten.

 

3. Sprachlehrer mit einschlgiger wissenschaftlicher Abschluprfung sowie Sprachlehrer mit gleichwertigen Kenntnissen und Fhigkeiten, die zur allgemeinen Verwendung bestimmtes fremdsprachliches Lehr- oder Prfungsmaterial im Bundessprachenamt erarbeiten.

 

4. Sprachlehrer mit einschlgiger wissenschaftlicher Abschluprfung sowie Sprachlehrer mit gleichwertigen Kenntnissen und Fhigkeiten, die sich durch besondere Leistungen aus der Vergtungsgruppe II a Fallgruppe 1 herausheben,
nach sechsjhriger Ttigkeit in Vergtungsgruppe IIa.

 

(Der Angestellte erbringt besondere Leistungen, wenn ihm regelmig Sprachlehrer zur fachlichen Einarbeitung oder Weiterbildung zugewiesen sind, wenn er zur allgemeinen Verwendung geeignete Lehrverfahren entwickelt oder wenn er regelmig Sprachunterricht auch in einer zweiten Fremdsprache zu erteilen hat.)

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