BAT Anlage 1a Teil III Abschnitt J:
Angestellte im technischen Dienst der Feuerwehr (BMVg)


Vergtungsgruppe Vb

 

1. Angestellte im technischen Dienst der Bundeswehrfeuerwehr mit Brandmeisterprfung als Leiter einer Bundeswehrfeuerwehr

 

a) auf Flugpltzen, denen mindestens 60 Arbeitnehmer stndig unterstellt sind,

 

b) auf den Flugpltzen Bchel, Frstenfeldbruck, Memmingen und Nrvenich.

 

- Funote 1 -

2. Angestellte im technischen Dienst der Bundeswehrfeuerwehr mit Brandmeisterprfung als Leiter einer Bundeswehrfeuerwehr auf Flugpltzen, denen mindestens 30 Arbeitnehmer stndig unterstellt sind,

 

nach zweijhriger Bewhrung in der Vergtungsgruppe Vc Fallgruppe 1.

 

3. Angestellte im technischen Dienst der Bundeswehrfeuerwehr mit Brandmeisterprfung als Leiter einer Bundeswehrfeuerwehr

 

nach sechsjhriger Bewhrung in Vergtungsgruppe Vc Fallgruppen 2 oder 3.

 


Vergtungsgruppe Vc

 

1. Angestellte im technischen Dienst der Bundeswehrfeuerwehr mit Brandmeisterprfung als Leiter einer Bundeswehrfeuerwehr auf Flugpltzen, denen mindestens 30 Arbeitnehmer stndig unterstellt sind.

 

2. Angestellte im technischen Dienst der Bundeswehrfeuerwehr mit Brandmeisterprfung als Leiter einer Bundeswehrfeuerwehr auf Flugpltzen, soweit nicht anderweitig eingruppiert.

 

3. Angestellte im technischen Dienst der Bundeswehrfeuerwehr mit Brandmeisterprfung als Leiter einer Bundeswehrfeuerwehr in Depots, Untertageanlagen, wehrtechnischen Dienststellen, im Marinearsenal und auf Truppenbungspltzen, denen mindestens 25 Arbeitnehmer stndig unterstellt sind.

 

4. Angestellte im technischen Dienst der Bundeswehrfeuerwehr mit Brandmeisterprfung als Leiter einer Bundeswehrfeuerwehr

 

nach sechsjhriger Bewhrung in Vergtungsgruppe VIb Fallgruppe 1.

 

5. Angestellte im technischen Dienst der Bundeswehrfeuerwehr mit Brandmeisterprfung als Vertreter des Leiters einer Bundeswehrfeuerwehr (Wachabteilungsleiter)

 

auf Flugpltzen, wenn dem Leiter der Feuerwehr mindestens 30 Arbeitnehmer

 

oder
in Depots, Untertageanlagen, wehrtechnischen Dienststellen, im Marinearsenal und auf Truppenbungspltzen, wenn dem Leiter der Feuerwehr mindestens 25 Arbeitnehmer stndig unterstellt sind,

 

nach sechsjhriger Bewhrung in dieser Ttigkeit in Vergtungsgruppe VIb Fallgruppe 3.

 


Vergtungsgruppe VIb

 

1. Angestellte im technischen Dienst der Bundeswehrfeuerwehr mit Brandmeisterprfung als Leiter einer Bundeswehrfeuerwehr, soweit nicht anderweitig eingruppiert.

 

2. Angestellte im technischen Dienst der Bundeswehrfeuerwehr mit Brandmeisterprfung als stndiger Vertreter des Wachabteilungsleiters (Einsatzleiter im Auendienst)

 

auf Flugpltzen, wenn dem Leiter der Feuerwehr mindestens 30 Arbeitnehmer

 

oder
in Depots, Untertageanlagen, wehrtechnischen Dienststellen, im Marinearsenal und auf Truppenbungspltzen, wenn dem Leiter der Feuerwehr mindestens 25 Arbeitnehmer

 

stndig unterstellt sind.

 

- Funote 1 -

3. Angestellte im technischen Dienst der Bundeswehrfeuerwehr mit Brandmeisterprfung als Vertreter des Leiters der Feuerwehr (Wachabteilungsleiter) oder als stndiger Vertreter des Wachabteilungsleiters (Einsatzleiter im Auendienst), soweit nicht anderweitig eingruppiert.

 

- Funote 2 -

4. Angestellte im technischen Dienst der Bundeswehrfeuerwehr als 1. Feuerlschspezialist und Fahrzeugtruppfhrer

 

nach vierjhriger Bewhrung in Vergtungsgruppe VII.

 


Vergtungsgruppe VII

 

Angestellte im technischen Dienst der Bundeswehrfeuerwehr als 1. Feuerlschspezialist und Fahrzeugtruppfhrer

 

nach zweijhriger Ttigkeit im technischen Dienst der Bundeswehrfeuerwehr.

 


Vergtungsgruppe VIII

 

Angestellte im technischen Dienst der Bundeswehrfeuerwehr als 1. Feuerlschspezialist und Fahrzeugtruppfhrer, soweit nicht anderweitig eingruppiert.

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