Protokollnotiz Nr. 2
Fr Angestellte, welche die Ttigkeit des Versorgungsleiters oder die Erkundungs- und Luftbeobachtungsaufgaben des Bataillons wahrnehmen, verbleibt es fr die Dauer dieser Ttigkeit bei der im Erla des Bundesministers der Verteidigung vom 25. Mrz 1965 - VR IV 9 - Az. 18-90-02 -bekanntgegebenen Regelung.