Protokollnotiz Nr. 3

Fernsprecher ist, wer den Befhigungsnachweis Fe der Deutschen Bundespost erworben oder eine vergleichbare Prfung erfolgreich abgelegt hat. Zu seinen Ttigkeiten gehren z. B.: Abwickeln des Fernsprechverkehrs (Gesprchsannahme und -Vermittlung) im ffentlichen Fernsprechnetz der Deutschen Bundespost (Inland), im Bundeswehr-Fernsprechnetz (Inland) und in Bundeswehr-Sondernetzen unter Bercksichtigung der einschlgigen Vorschriften der Deutschen Bundespost und der Bundeswehr.

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