BAT Anlage 1a Teil III Abschnitt L:
Angestellte im fernmeldetechnischen Dienst
Vergtungsgruppe IXb

 


Ferner, wenn sie als Angestellte beschftigt sind ( 1 Abs. 2):

 

Angestellte im fernmeldetechnischen Dienst die mit dem Bedienen und dem Prfen von

 

Fernsprecheinrichtungen oder

 

Fernschreibeinrichtungen oder kryptographischem Gert oder

 

Funksende- und -empfangsanlagen oder

 

bertragungstechnischen Einrichtungen

 

beschftigt sind.

 

(Hierzu Protokollnotiz Nr. [6} )

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