BAT Anlage 1a Teil III Abschnitt L:
Angestellte im Fernmeldebetriebsdienst
Vergtungsgruppe Vb

 


1. Angestellte als Oberaufsichten, denen mindestens vier Aufsichten mindestens der Vergtungsgruppe VIb dieses Unterabschnitts stndig unterstellt sind.

 

2. Angestellte im Fernschreibdienst der Vergtungsgruppe Vc Fallgruppe 6, die die Aufsicht ber mindestens sieben weitere Angestellte im Fernschreibdienst, davon mindestens drei Angestellte mit Ttigkeiten mindestens der Vergtungsgruppe VIb Fallgruppe 12 fhren.

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