BAT Anlage 1a Teil III Abschnitt L:
Angestellte im Fernmeldebetriebsdienst
Vergtungsgruppe VIb

 


1. Fernschreiber, die sich dadurch aus der Vergtungsgruppe VII Fallgruppe 1 herausheben, da sie mit mehreren Kryptoverfahren im Schlsselbetrieb arbeiten und die fr den Betrieb erforderlichen Fremdsprachenkenntnisse besitzen.

 

(Hierzu Protokollnotiz Nr. {1] )

 

2. Funkfernschreiber, die die fr den Betrieb erforderlichen Fremdsprachkenntnisse besitzen.

 

(Hierzu Protokollnotiz Nr. {1] )

 

3. Angestellte im Fernschreibdienst, die die Aufsicht ber mindestens sieben weitere Angestellte im Fernschreibdienst fhren.

 

4. Angestellte im Funkfernschreibdienst, die die Aufsicht ber mindestens fnf weitere Funkfernschreiber fhren.

 

5. Fernsprecher, die sich dadurch aus der Vergtungsgruppe VII Fallgruppe 3 herausheben, da sie in nicht unerheblichem Umfang mit Fernsprechschlsselgerten (Chiffriergerten) arbeiten.

 

(Der Umfang der Arbeit mit Fernsprechschlsselgerten ist nicht mehr unerheblich, wenn er etwa ein Viertel der gesamten Ttigkeit ausmacht.

 

6. Angestellte in Fernmeldebetriebstellen, die die Aufsicht ber neun weitere Angestellte im Fernmeldebetriebsdienst fhren.

 

7. Fernsprecher, die sich dadurch aus der Vergtungsgruppe VII Fallgruppe 3 herausheben, da sie berwiegend fremdsprachlichen Fernsprechverkehr ber das ffentliche Fernmeldenetz (DBP und fremde Ferumeldeverwaltungen), ber das Bundeswehr-Fernsprechnetz (Ausland), ber NATO-Netze oder ber Sondernetze abwickeln, nach sechsmonatiger Ausbung dieser Ttigkeit.

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