BAT Anlage 1a Teil III Abschnitt L:
Angestellte im Wachdienst
Vergtungsgruppe VIII

 


1. Wachleiter, denen mindestens zehn Wchter stndig unterstellt sind, soweit nicht anderweitig eingruppiert. *

 

2. Wachbezirksfhrer, denen mindestens zehn Wchter einschlielich der Wachschichtfhrer stndig unterstellt sind, soweit nicht anderweitig eingruppiert. *

 

3. Wachschichtfhrer, die die Aufsicht fhren und die selbst nicht regelmig Wache gehen. *

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