BAT Anlage 1a Teil III Abschnitt L:
Angestellte im Wachdienst
Vergtungsgruppe VIII
1. Wachleiter, denen mindestens zehn Wchter stndig unterstellt sind, soweit nicht anderweitig eingruppiert. *
2. Wachbezirksfhrer, denen mindestens zehn Wchter einschlielich der Wachschichtfhrer stndig unterstellt sind, soweit nicht anderweitig eingruppiert. *
3. Wachschichtfhrer, die die Aufsicht fhren und die selbst nicht regelmig Wache gehen. *