BAT Anlage 1a Teil III Abschnitt L:
Rechnungsfhrer
Vergtungsgruppe Vc
Angestellte, die sich dadurch aus der Vergtungsgruppe VIb dieses Unterabschnitts herausheben, da sie in erheblichem Umfang Trennungsgeld / Trennungsgeldbeihilfe, Fahrkostenzuschu, Reisekostenvergtung oder Umzugskostenvergtung berechnen.
(Der Umfang der Ttigkeit ist erheblich, wenn er mindestens ein Drittel der gesamten Ttigkeit ausmacht.)