Protokollnotiz Nr. 2

Fernschreiber ist. wer den Befhigungsnachweis T der deutschen Bundespost erworben oder eine vergleichbare Prfung mit Erfolg abgelegt hat. Zu seinen Ttigkeiten gehren z. B.:

 

Abwickeln des offenen und des ber mechanische und elektrische Chiffriergerte klassifizierten Fernschreibverkehrs;

 

Abfertigen, Stanzen und Vermitteln im Inlands- und Auslandsfernschreibdienst; Lesen des Lochstreifenalphabets.

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