Protokollnotiz Nr. 2
Fernschreiber ist. wer den Befhigungsnachweis T der deutschen Bundespost erworben oder eine vergleichbare Prfung mit Erfolg abgelegt hat. Zu seinen Ttigkeiten gehren z. B.:
Abwickeln des offenen und des ber mechanische und elektrische Chiffriergerte klassifizierten Fernschreibverkehrs;
Abfertigen, Stanzen und Vermitteln im Inlands- und Auslandsfernschreibdienst; Lesen des Lochstreifenalphabets.