Vergtungsgruppe IVb
1. Angestellte, die sich dadurch aus der Vergtungsgruppe Vb Fallgruppe 1 herausheben, da ihre Ttigkeit besondere Fachkenntnisse erfordert.
(Hierzu Protokollnotiz Nr. [2] )
2. Angestellte, die besonders schwierige Restaurierungs-, Prparierungs- oder Konservierungsarbeiten selbstndig ausfhren und denen mehrere Angestellte mit Restaurierungs-, Prparierungs- oder Konservierungsarbeiten, davon mindestens ein Angestellter mit Ttigkeiten mindestens der Vergtungsgruppe Vb Fallgruppe 1 durch ausdrckliche Anordnung stndig unterstellt sind.
(Hierzu Protokollnotiz Nr. [3] )