Vergtungsgruppe VIb
1. Angestellte, die sich dadurch aus der Vergtungsgruppe VII herausheben, da sie schwierige Restaurierungs-, Prparierungs- oder Konservierungsarbeiten mindestens zu einem Viertel ihrer Gesamtttigkeit selbstndig ausfhren.
(Hierzu Protokollnotiz Nr. [4] )
2. Angestellte, die Restaurierungs-, Prparierungs- oder Konservierungsarbeiten ausfhren und denen mehrere Angestellte mit Restaurierungs-, Prparierungs- oder Konservierungsarbeiten mindestens der Vergtungsgruppe VIII durch ausdrckliche Anordnung stndig unterstellt sind.