Vergtungsgruppe VIb


1. Angestellte, die sich dadurch aus der Vergtungsgruppe VII herausheben, da sie schwierige Restaurierungs-, Prparierungs- oder Konservierungsarbeiten mindestens zu einem Viertel ihrer Gesamtttigkeit selbstndig ausfhren.

 

(Hierzu Protokollnotiz Nr. [4] )

 

2. Angestellte, die Restaurierungs-, Prparierungs- oder Konservierungsarbeiten ausfhren und denen mehrere Angestellte mit Restaurierungs-, Prparierungs- oder Konservierungsarbeiten mindestens der Vergtungsgruppe VIII durch ausdrckliche Anordnung stndig unterstellt sind.

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