BAT Anlage 1a Teil II Abschnitt L:
Angestellte in technischen Berufen
II. Technische Assistenten, Chemotechniker
Vergtungsgruppe IVb
1. Technische Assistenten mit staatlicher Anerkennung (z.B. chemisch-technische Assistenten, physikalisch-technische Assistenten, landwirtschaftlich-technische Assistenten) und staatlich geprfte Chemotechniker
nach Nr. 4 der Vorbemerkungen zu allen Vergtungsgruppen mit entsprechender Ttigkeit, die als Lehrkrfte an staatlich anerkannten Lehranstalten fr technische Assistenten eingesetzt sind und deren Ttigkeit besondere Kenntnisse und Erfahrungen erfordert.
2. Technische Assistenten mit staatlicher Anerkennung (z.B. chemisch-technische Assistenten, physikalisch-technische Assistenten, landwirtschaftlich-technische Assistenten) und staatlich geprfte Chemotechniker
nach Nr. 4 der Vorbemerkungen zu allen Vergtungsgruppen in einer Ttigkeit der Vergtungsgruppe Vb Fallgruppe 1
nach zweijhriger Ttigkeit in dieser Vergtungs- und Fallgruppe.
3. Technische Assistenten mit staatlicher Anerkennung (z.B. chemisch-technische Assistenten, physikalisch-technische Assistenten, landwirtschaftlich-technische Assistenten) und staatlich geprfte Chemotechniker
nach Nr. 4 der Vorbemerkungen zu allen Vergtungsgruppen in einer Ttigkeit der Vergtungsgruppe Vb Fallgruppe 2
nach dreijhriger Ttigkeit in dieser Vergtungs- und Fallgruppe.