BAT Anlage 1a Teil II Abschnitt L:
Angestellte in technischen Berufen

II. Technische Assistenten, Chemotechniker
Vergtungsgruppe Vc


1. Technische Assistenten mit staatlicher Anerkennung (z.B. chemisch-technische Assistenten, physikalisch-technische Assistenten, landwirtschaftlich-technische Assistenten) und staatlich geprfte Chemotechniker

 

nach Nr. 4 der Vorbemerkungen zu allen Vergtungsgruppen mit entsprechender Ttigkeit, die schwierige Aufgaben erfllen und in nicht unerheblichem Umfang verantwortlichere Ttigkeiten verrichten,

 

sowie Laboranten mit Abschluprfung, die aufgrund gleichwertiger Fhigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Ttigkeiten ausben.

 

(Der Umfang der verantwortlicheren Ttigkeiten ist nicht mehr unerheblich, wenn er etwa ein Viertel der gesamten Ttigkeit ausmacht.)

 

2. Technische Assistenten mit staatlicher Anerkennung (z.B. chemisch-technische Assistenten, physikalisch-technische Assistenten, landwirtschaftlich-technische Assistenten) und staatlich geprfte Chemotechniker

 

nach Nr. 4 der Vorbemerkungen zu allen Vergtungsgruppen in einer Ttigkeit der Vergtungsgruppe VIb Fallgruppe 1

 

sowie sonstige Angestellte, die aufgrund gleichwertiger Fhigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Ttigkeiten ausben,

 

nach zweijhriger Ttigkeit in dieser Vergtungs- und Fallgruppe.

Datenschutz