Protokollnotiz Nr. 3

Die Ttigkeit eines reproduktionstechnischen Angestellten im Sinne dieses Ttigkeitsmerkmals ist die Ttigkeit eines

 

Photographen, Reproduktionsphotographen, Reprographen, Schriftlithographen, Farbenlithographen mit Abschluprfung

 

sowie die Ttigkeit als Kopierer eines Flachdruckers, Offsetvervielfltigers, Siebdruckers mit Abschluprfung.

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