Protokollnotiz Nr. 3
Die Ttigkeit eines reproduktionstechnischen Angestellten im Sinne dieses Ttigkeitsmerkmals ist die Ttigkeit eines
Photographen, Reproduktionsphotographen, Reprographen, Schriftlithographen, Farbenlithographen mit Abschluprfung
sowie die Ttigkeit als Kopierer eines Flachdruckers, Offsetvervielfltigers, Siebdruckers mit Abschluprfung.