BAT Anlage 1a Teil II Abschnitt L:
Angestellte in technischen Berufen
VIII. Reproduktionstechnische Angestellte
Vergtungsgruppe IXb
Ferner, wenn sie als Angestellte beschftigt sind ( 1 Abs. 2):
1. Angestellte, die bei selbstndiger Verfahrenswahl Lichtpausen verschiedenster Art herstellen.
2. Angestellte mit schwierigerer Ttigkeit bei der Mikroverfilmung (z.B. bei unterschiedlicher Qualitt der Vorlagen).
3. Angestellte in einer Ttigkeit der Vergtungsgruppe X Fallgruppe 1 nach zweijhriger Ttigkeit in dieser Vergtungs- und Fallgruppe.
4. Angestellte in einer Ttigkeit der Vergtungsgruppe X Fallgruppe 2 nach zweijhriger Ttigkeit in dieser Vergtungs- und Fallgruppe.