BAT Anlage 1a Teil II Abschnitt L:
Angestellte in technischen Berufen

VIII. Reproduktionstechnische Angestellte
Vergtungsgruppe IXb


Ferner, wenn sie als Angestellte beschftigt sind ( 1 Abs. 2):

 

1. Angestellte, die bei selbstndiger Verfahrenswahl Lichtpausen verschiedenster Art herstellen.

 

2. Angestellte mit schwierigerer Ttigkeit bei der Mikroverfilmung (z.B. bei unterschiedlicher Qualitt der Vorlagen).

 

3. Angestellte in einer Ttigkeit der Vergtungsgruppe X Fallgruppe 1 nach zweijhriger Ttigkeit in dieser Vergtungs- und Fallgruppe.

 

4. Angestellte in einer Ttigkeit der Vergtungsgruppe X Fallgruppe 2 nach zweijhriger Ttigkeit in dieser Vergtungs- und Fallgruppe.

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