BAT Anlage 1a Teil II Abschnitt L:
Angestellte in technischen Berufen
VIII. Reproduktionstechnische Angestellte
Vergtungsgruppe X
Ferner, wenn sie als Angestellte beschftigt sind ( 1 Abs. 2):
1. Angestellte, die einfache Lichtpausen herstellen.
2. Angestellte mit einfacher Ttigkeit bei der Mikroverfilmung.