BAT Anlage 1a Teil II Abschnitt L:
Angestellte in technischen Berufen

VIII. Reproduktionstechnische Angestellte
Vergtungsgruppe X


Ferner, wenn sie als Angestellte beschftigt sind ( 1 Abs. 2):

 

1. Angestellte, die einfache Lichtpausen herstellen.

 

2. Angestellte mit einfacher Ttigkeit bei der Mikroverfilmung.

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