BAT Anlage 1a Teil II Abschnitt M:
II. Schiffseichdienst des Bundes
Vergtungsgruppe VII


1. Eichtechnische Angestellte mit einschlgiger Handwerker- oder Facharbeiterausbildung und erfolgreich abgeschlossener Unterweisung beim Bundesamt fr Schiffsvermessung und entsprechender Ttigkeit.

 

2. Eichtechnische Angestellte mit einschlgiger Handwerker- oder Facharbeiterausbildung in einer Ttigkeit der Vergtungsgruppe VIII dieses Unterabschnitts

 

nach dreijhriger Ttigkeit in dieser Vergtungsgruppe.

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