BAT Anlage 1a Teil II Abschnitt M:
III. Schiffsvermessung des Bundes
Vorbemerkung


Soweit die Eingruppierung von der Zeit einer Ttigkeit in einer bestimmten Vergtungsgruppe abhngt, rechnen hierzu auch Zeiten in der entsprechenden Vergtungs- und Fallgruppe des Unterabschnitts II.

Datenschutz