Protokollnotiz Nr. 3

Die am 1. November 1968 beschftigt gewesenen Eichhelfer und eichtechnischen Angestellten ohne einschlgige staatliche Abschluprfung nach Nr. 3 der Vorbemerkungen zu allen Vergtungsgruppen oder ohne Meisterprfung (Handwerks- oder Industriemeister) in einer einschlgigen Fachrichtung knnen in die Vergtungsgruppen Vb bis VII eingruppiert werden, wenn sie aufgrund gleichwertiger Fhigkeiten und ihrer Erfahrungen Ttigkeiten eines eichtechnischen Angestellten mit einschlgiger staatlicher Abschluprfung nach Nr. 3 der Vorbemerkungen zu allen Vergtungsgruppen oder mit Meisterprfung (Handwerks- oder Industriemeister) in einer einschlgigen Fachrichtung ausben.

Datenschutz