Anmerkung zum Abschnitt N

Teil II Abschnitt N ist beim Wiederinkraftsetzen der Anlage 1a durch den Tarifvertrag vom 28.2.1990 ausdrcklich ausgenommen worden. Er ist mithin im Bereich des BAT (West) nur nachwirkendes Recht.

 

Im Bereich des BAT-O ist Teil II Abschnitt N geltendes Tarifrecht - allerdings mit Ausnahme der Zulagenregelungen

 

Der Abschnitt N gilt nur fr den Bereich des Bundes und den Bereich der Tarifgemeinschaft deutscher Lnder. Fr die VKA gelten die bisherigen Ttigkeitsmerkmale der Anlage 1a. Gleiches gilt fr die in diesem Tarifvertrag vorgesehenen Zulagen.

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