Funote 1

Erhalten nach zwlfjhriger Bewhrung in einer Ttigkeit der Vergtungsgruppe VII - mit Ausnahme einer Ttigkeit der Vergtungsgruppe VII Fallgruppe 2 des Teiles 1 - eine monatliche Zulage in Hhe von 9,5 v. H. der Anfangsgrundvergtung ( 27 Abschn. A Abs. 1) der Vergtungsgruppe VII. Bei der Berechnung sich ergebende Bruchteile eines Cents unter 0,5 sind abzurunden, Bruchteile von 0,5 und mehr sind aufzurunden. 23 a gilt sinngem.

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